für die Veranstaltung „Unternehmertag 2025“ der Unternehmertag AG
1. Geltungsbereich
Diese AllgemeinenGeschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Unternehmertag AG (nachfolgend „Veranstalter“) und dem Veranstaltungsteilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“). Als Veranstaltung im Sinne dieser AllgemeinenGeschäftsbedingungen zählt einzig die Veranstaltung „Unternehmertag 2025“.
2. Anmeldung und Abschluss des Vertrages
Mit Abschluss der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Vertragsbedingungen als verbindlich an. Der Teilnehmer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Ausführung der Dienstleistung durch den Veranstalter. Nach Abschluss der Anmeldung zur Veranstaltung wird dem Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail zugestellt. Mit der Ausstellung der Anmeldebestätigung ist der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter für beide Parteien bindend. Die Anmeldung ist nur Besitzern eines gültigen Passwortes vorbehalten, welches sie über eine persönliche Einladung erhalten haben. Das Passwort und die Einladung sind nicht übertragbar und nur für den einmaligen, persönlichen Gebrauch bestimmt. Jegliche missbräuchliche Anmeldung kann eine Stornierung zur Folge haben.
3. Bezahlung
Mit vollständiger und abgeschlossener Anmeldung ist die Bezahlung des vollen Ticketpreises fällig.
4. Zusätzliche Kosten
Grundsätzlich versteht sich der Ticketpreis als reine Veranstaltungsgebühr ohne Übernachtungskosten. Etwaig anfallende Hotelkosten für Übernachtung undVerpflegung rechnet der Teilnehmer grundsätzlich immer direkt mit dem Hotel ab.
5. Umfang der Leistungen
Der Umfang der vertraglichenLeistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben auf der Einladung, 2024.unternehmertag.org und www.unternehmertag.org. Programmänderungen sind vorbehalten. Ebenso ist der zugehende Inhalt der Anmeldebestätigung maßgebend. Anderweitige Vereinbarungen / Absprachen können in beiderseitigem Einvernehmen getroffen werden. Eventuell entstehende Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sollten abgeänderte Leistungen mit Mängeln behaftet sein.
6. Zugang zu der Veranstaltung
Angemeldete Teilnehmererhalten bei der Akkreditierung am Veranstaltungsort gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises einen persönlichen ID-Badge ausgehändigt. Dieser ID-Badge ist nur für die persönliche Benutzung vorgesehen und ist nicht übertragbar. Zugang zu der Veranstaltung ist nur mit ID-Badge erlaubt. Teilnehmer sind verpflichtet, den persönlichen ID-Badge jederzeit gut sichtbar zu tragen. Dem Veranstalter ist es während der Veranstaltung gestattet, den Besitz des persönlichen ID-Badges zu überprüfen. Bei einem Verstoß gegen die AGB ist der Veranstalter jederzeit berechtigt, den ID-Badge einzuziehen. Der ID-Badge bleibt im Eigentum des Veranstalters.
7. Veranstaltungspläne und Zeiten
Die gültigen Veranstaltungspläne mit den Zeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des Veranstalters zu entnehmen. Eventuelle Programmänderungen bleiben vorbehalten, solange diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
8. Rücktritt des Teilnehmers
Bei Rücktritt des Teilnehmers beträgt die Stornierungsgebühr bis zu 31 Tage vor der Veranstaltung 50% des Ticketpreises, ab 30 Tage vor dem Event 100% des Ticketpreises. Dies gilt auch bei Krankheit, Nichtteilnahme oder aus sonstigen Gründen. Bei verspäteter Ankunft, Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Bei Nichterscheinen verliert das Ticket seine Gültigkeit und kann nicht auf die Veranstaltung im nächsten Jahr übertragen werden. Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar. Die Stornierungsgebühr wird dem Teilnehmer in Rechnung gestellt und direkt von dem zu erstattenden Restbetrag abgezogen. Die Stornierung muss in Textform erfolgen. Bei Rücktritt des Teilnehmers von einer gebuchten Transferleistung beträgt die Stornierungsgebühr ab Buchung 100%.
9. Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter kann ein Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Veranstaltung durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt. Muss die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder anderen Gründen, die der Veranstalter zu verschulden hat, ausfallen, werden bereits geleistete Zahlungen nicht zurückerstattet. Ansprüche werden nicht akzeptiert.
Wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, kann die Dienstleistung beendet werden und der Teilnehmer wird der Veranstaltung verwiesen.
10. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Gastronomie, Sicherheit, Technik, Redner, etc.) sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Im Übrigen wird jegliche Haftung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.
11. Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf den dreifachen Ticketpreis, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter tritt gegenüber den Beförderungsgesellschaften lediglich als Buchungsagent auf. Der Veranstalter ist kein Frachtführer; nicht er, sondern die befördernde Gesellschaft haftet daher für die Erfüllung der Beförderungsleistung. Die Haftung der Beförderungsgesellschaft basiert auf den Beförderungsbedingungen; der Veranstalter haftet nicht für Verspätungen, Unfälle, Ausfälle und deren Folgen sowie für beim Transport entstandene Gepäckschäden oder Verluste.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach programmgemäßer Beendigung der Veranstaltung schriftlich an den Veranstalter zu stellen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.
13. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Teilnehmer ist auch verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
14. Bildrechte
Während der Veranstaltung produziert der Veranstalter Bilder und Videoaufnahmen. Dieses Material wird für Werbezwecke, insbesondere zur Dokumentation und Präsentation des Angebotes des Veranstalters verwendet (Soziale Medien, Webseite des Veranstalters, Presse, Druckprodukte). Der Teilnehmer wird den Fotografen darauf hinweisen, wenn er nicht Gegenstand von Bild oder Videoaufnahmen werden möchte.
15. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet die im Rahmender Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werdenvertraulich gespeichert und können, sofern notwendig, für die Abwicklung über Dritte weitergegeben werden. Alle persönlichen Daten werden streng vertraulichbeim Veranstalter aber auch bei Hilfsgesellschaften behandelt. Weitere Informationen können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.
16. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist der Firmensitz des Veranstalters.
17. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand hierfür ist der Firmensitz des Veranstalters. Schweizer Recht ist anwendbar.
18. Sprache
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen existieren in Deutscher und Englischer Fassung. Widersprüche zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Deutscher Fassung und jeglicher anderen Sprachfassung, werden, so weit Gesetzlich möglich, mit Bezug auf die Deutsche Fassung gelöst.
Unternehmertag AG, Seestrasse 32b, CH-8806 Bäch, contact@unternehmertag.org